Der eigene Online-Shop ist schnell eröffnet. Doch die potenziellen Kunden zu erreichen, ist insbesondere in den Anfängen nicht immer einfach. Viele Händler nutzen daher extra oder sogar ausschließlich die großen Plattformen wie Amazon oder eBay. Und es kommen immer neue dazu, die Händlern die entscheidende Reichweite sichern können. Doch obwohl dies eine bequeme Lösung zu sein scheint, liegen auch hier viele Stolperfallen auf dem Weg zum Erfolg. Vor allem die rechtlichen Vorgaben werden oft vergessen. Dies kann zu Sperrungen und auch Abmahnungen durch Konkurrenten führen. Daher ist es wichtig, sich der rechtlichen Vorgaben bewusst zu sein. Hier unsere Checkliste:

1. Haben Sie alle Hausregeln beachtet?

Online-Marktplätze haben immer eigene Hausregeln, die beachtet werden müssen. Gebühren, Grundsätze für Gestaltung von Bildern, Anzeigen und und und. Und nicht zu vergessen ist dabei, dass sich diese in regelmäßigen Abständen auch ändern. Daher ist es wichtig, immer auf dem aktuellsten Stand zu bleiben. Verstöße können im schlimmsten Fall mit einer Kontosperrung bestraft werden. Ist dies erst einmal geschehen, sind Plattformen nur schwer zu einem Umlenken zu bewegen.

2. Haben Sie alle Rechtstexte eingestellt?

Wer jetzt annimmt, sich durch die Benutzung eines Marktplatzes gesetzlich vorgeschriebene Rechtstexte ersparen zu können, ist leider auf dem falschen Weg. Solange der Händler Vertragspartner wird, ist immer an folgende Rechtstexte zu denken:

  • Impressum
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
  • Zahlungs- und Versandhinweise
  • Datenschutzerklärung (nun DSGVO-konform)
  • Ggf. Batteriehinweise

Die notwendigen Rechtstexte müssen für den jeweiligen Shop auf dem Marktplatz individuell angepasst und in die dort vorgesehenen Felder eingefügt werden.

Ein Punkt, der seitens der Händler immer wieder angesprochen wird, ist, dass es beim Handel auf einem Online-Marktplatz auch eine Vielzahl von rechtlichen Problemen gibt, die durch eine fehlerhafte oder unvollständige Darstellung bedingt wird. Die Defizite reichen von unvollständigen Preisangaben (z. B. Grundpreise) bis hin zu fehlerhaften Bestellabläufen. Händler müssen sich hier also genau informieren und beraten lassen, wie die rechtlichen Unzulänglichkeiten beseitigt werden können.

3. Haben Sie ihr Produkt richtig eingestellt?

Sich lediglich auf das Foto und einige Werbeaussagen zu verlassen, wird in den meisten Fällen weder den Verkauf noch die rechtlichen Vorgaben gewährleisten. Zum Teil droht Ärger mit dem Marktplatz selbst, doch großteils droht dabei eine Abmahngefahr infolge einer Wettbewerbsverletzung. Gründe dafür können sein:

  • Urheberrechte: Bei der Auswahl eines Produktfotos sind mögliche Urheberrechte zu beachten. Fremde Fotos ohne Nutzungsrechte zu benutzen, kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
  • Irreführende Werbung: Werbung darf nicht irreführend sein, d.h. diese muss auch bewiesen werden können. Daneben darf keine Werbung mit sog. Selbstverständlichkeiten erfolgen, wie etwa “2 Jahre Gewährleistung oder versicherter Versand”.
  • Fehlende Produkteigenschaften: Das jeweilige Produkt muss in seinen wesentlichen und damit kaufentscheidenden Merkmalen beschrieben sein, daneben muss auf die Preisangabe und ggf. bei Artikeln, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, der sog. Grundpreis beachtet werden.
  • Garantie: Das Versprechen der Garantie für ein Produkt muss in seinem Inhalt umfassend beschrieben werden. Die Garantiebedingungen wie Dauer, Geltungsbereich und der Garantiegeber müssen angegeben sein.

Wer eher visuell veranlagt ist, hier noch einmal die CHECKLISTE für den rechtssicheren Handel auf Online-Marktplätzen als Info-Grafik:

Der Händlerbund hilft!

Um auch auf Marktplätzen rechtssicher zu handeln, bietet der Händlerbund umfangreiche Rechtsdienstleistungen und individualisierte Rechtstexte. Als Kunde von IMAOS erhalten Sie mit dem Rabattcode P1032#2017 einen Nachlass von 2 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl im ersten Jahr. Jetzt informieren!

ÜBER DEN AUTOR:

Ivan Bremers ist Volljurist und seit 2017 für den Händlerbund als juristischer Redakteur tätig. Im Bereich E-Commerce berät und berichtet er regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die Branche bewegen. Daneben ist er als Referent auf Veranstaltungen rund um das Thema E-Commerce tätig. Zum rechtssicheren Online Marketing hat Ivan Bremers für uns zudem 10 praktische Tipps in einem informativen Artikel verfasst.

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